B/BE

Führerscheinintensivausbildung B/BE mit Praxisgarantie*!

Die Erfolgsbausteine zu Ihrem PKW-Führerschein (B/BE) sind:

  • Ausbildung-Klasse B- an 7 Tagen Intensivkurs
  • Ausbildung Klasse BE nach individueller Absprache
  • Computer unterstütztes Lernen
  • Kleine Gruppen, maximal 6 Personen je Kurs
  • Soforteinstieg durch individuell abgestimmte Kurse


Hier noch einige Informationen die dich interessieren dürften:
Der Weg zur Anmeldung

  • Die „Erst“ Beratung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Fahrschule
  • Hier erhältst du auch den Ausbildungsvertrag, den du bitte ausfüllst und unterschreibst
  • Nun kannst du dir den gewünschten Beginn des Kurses aussuchen
  • Danach erfolgt der Antrag auf Fahrerlaubnis beim zuständigen SVA (dies erledigt die Fahrschule für dich)


Was benötigst du alles?

  • Den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurs
  • Ein Biometrisches Passbild Größe 45 x 35 mm
  • Die Bescheinigung über einen Sehtest (dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Und außerdem benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass


Wie läuft der Kurs ab?

  • Der Kurs beginnt in der Regel am Samstag um 08:00 Uhr mit dem Theorieunterricht
  • Nach dem Unterricht findet die praktische Fahrausbildung statt


Wenn es zur Prüfung kommt

  • Bei rechtzeitiger Abgabe der erforderlichen Unterlagen (die Freigabe durch die SVA dauert ca. 8-10 Wochen!) können die theoretische und auch die praktische Prüfungen abgelegt werden.
  • Solltest du die Theorie- Prüfung nicht bestehen, hast du weiterhin die Möglichkeit (innerhalb eines Jahres) kostenlos am Theorieunterricht teilzunehmen
  • Der Wiederholungstermin für die Prüfung wird durch die Fahrschule festgelegt
  • Solltest du durch die praktische Prüfung fallen, kannst du optional für 350,00€ die entstehenden Kosten für die zweite Prüfung B und BE in der Fahrschule absichern. Dieses ist auch einzeln buchbar.
    *Praxisgarantie: Fällt ein Fahrschüler durch – was wir nicht hoffen- entstehen keine weiteren Kosten für zwei Fahrstunden der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und eine erneute praktische Prüfung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. Wird die Prüfung auf Anhieb bestanden – was wir hoffen- wird die Praxisgarantie nicht wieder ausgezahlt oder sonst irgendwie vergütet!

     

Gebühren:

Grundbetrag: 645,00€
13 Übungsstunden B à 58,00€: 754,00€
5 Fahrstunden Überland à 62,00€: 310,00€
4 Fahrstunden Autobahn à 62,00€:  248,00€
3 Fahrstunden bei Dunkelheit à 62,00€: 186,00€
7 Fahrstunden BE à 63,00€:  441,00€
5 Sonderfahrten BE à 68,00€:  340,00€
Serviceleistung Abgabe der Unterlagen beim SVA: 20,00€
Lehrmaterial: 140,00€
Vorstellung zur theoretischen Prüfung: 50,00€
Vorstellung zur praktischen Prüfung B: 150,00€
Vorstellung zur praktischen Prüfung BE:  195,00€
Praxisgarantie Klasse B/BE: 350,00€
Gesamtbetrag: 3.829,00€
Gebühren TÜV- Nord (vom Fahrschüler selbst zu entrichten):
Theoretische Prüfung: 24,99€
Praktische Prüfung B: 129,83€
Praktische Prüfung BE: 129,83€
Gebühren Straßenverkehrsamt (vom Fahrschüler selbst zu entrichten):
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis: 73,30€
Biometrische Passbilder: 15,00€
Sehtest: 6,43€
Erste-Hilfe-Kurs: 30,00€
Gesamtsumme Führerscheinausbildung ca.*: 4.229,38€
Gebühren bei Führerschein mit 17
1 Begleitperson: 91,00€
2 Begleitpersonen: 101,00€
3 Begleitpersonen: 111,00€
4 Begleitpersonen: 121,00€
Anforderung an die Begleitperson/en
  • Die Begleitpersonen müssen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B/BE sein!
  • Ferner fünf Jahre ununterbrochen im Besitz dieser Fahrerlaubnis.
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister.

 

*Die Gesamtsumme der Führerscheinausbildung ist nicht pauschal vorhersehbar. Laut Gesetz dürfen in der Fahrschulausbildung keine Festpreise für die Gesamtausbildung angegeben werden. Der tatsächliche Ausbildungsumfang richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen jedes einzelnen Fahrschülers.

Gelegentlich kommt es vor, dass das Ausbildungsziel innerhalb der sieben Tage nicht erreicht werden kann. Dann geht der Fahrschüler in eine Ausbildung nach Aufwand über, bis dieser die notwendige Prüfungsreife nach §6 FahrschAusbO erreicht hat! Die erforderlichen Fahrstunden werden dann zusätzlich abgerechnet.

Die Fahrlehrer werden bemüht sein das Ausbildungsziel schnellstmöglich zu erreichen.
Sollten Teilprüfungen nicht bestanden sein, werden erneute Prüfgebühren durch den TÜV sowie der Fahrschule fällig.

Thorsten Cramer
Inhaber